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   OLG München, 13.01.1995 - 23 U 4631/94   

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https://dejure.org/1995,4830
OLG München, 13.01.1995 - 23 U 4631/94 (https://dejure.org/1995,4830)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.1995 - 23 U 4631/94 (https://dejure.org/1995,4830)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 1995 - 23 U 4631/94 (https://dejure.org/1995,4830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Leasingvertrag ; Entwendung eines nicht versicherten Leasingfahrzeugs ; Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 276 278 323 535 § 542 Abs. 1 § 547
    Kündigungsrechts des Leasingnehmers bei Diebstahl eines geleasten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus OLG München, 13.01.1995 - 23 U 4631/94
    In Betracht kommt aber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters, gestützt auf § 242 BGB , wenn - was nicht geklärt ist - das Fahrzeug erheblich beschädigt worden ist (vgl. insoweit BGH NJW 1987, 377 ).
  • BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86

    Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und

    Auszug aus OLG München, 13.01.1995 - 23 U 4631/94
    Diese Bestimmung benachteiligt den Leasingnehmer schon deshalb einseitig und ist unangemessen (§ 9 Abs. 1 AGBG ), weil der in den Folgeraten enthaltene Gewinnanteil weiterhin beansprucht wird (BGH NJW 1988, 198/200 m.N.).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Daß das bis zur Schaffung aller Voraussetzungen eintretende Erfüllungshindernis einem dauernden gleichzusetzen ist, weil hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt wird und deshalb den Klägern nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Parteien die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (BGHZ 47, 48, 50 f.; 83, 197, 200; BGH NJW-RR 1996, 48, 49), ist nicht ersichtlich.
  • AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98

    Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, §

    (Vgl. BGHZ 47, 48 (50 f.); 83, 197 (200); OLG München, NJW-RR 1996, S. 48 (49); Heinrichs in: Palandt, BGB, § 275 Rdnr. 18; Medicus, Bürgerliches Recht, Rdnr. 291.).
  • OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 224/08

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Investitionsvorhabens; Abgrenzung zum

    Dies hat zur Folge, dass dem Gläubiger eine Lösung vom Vertrag möglich ist (vgl. OLG München, Urt. v. 13.01.1995, 23 U 4631/94, NJW-RR 1996, 48; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.09.2004, 8 U 97/04, NJW 2005, 989; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 275 Rn. 11; MünchKomm/Emmerich, 4. Aufl., § 275 Rn. 39 f; Staudinger/Löwisch (2001), § 275 Rn. 34 ff.).
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 212/97

    Wiederaufleben der Gewährleistungsansprüche bei Verzug des Verkäufers mit der

    Eine vorübergehende Unmöglichkeit (bzw. Unvermögen) steht der dauernden Unmöglichkeit nämlich nur gleich, wenn sie die Erreichung des Geschäftszwecks in Frage stellt und dem anderen Teil die Einhaltung des Vertrags bis zum Wegfall des Leistungshindernisses nicht zuzumuten ist (vgl. BGHZ 83, 197, 200; OLG München NJW-RR 1996, 48, 49; Palandt/Heinrichs a. a. O. § 275 Randnr. 18).
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